

VOLLZEITÄQUIVALENTE
11.32 . Definition:
Die Vollzeitäquivalente der Erwerbstätigkeit entsprechen der Zahl der auf
Normalarbeitszeit umgerechneten Beschäftigungsverhältnisse. Sie ergeben sich, indem
das Arbeitsvolumen durch die Stundenzahl dividiert wird, die normalerweise im
Durchschnitt je Vollarbeitsplatz im Wirtschaftsgebiet geleistet wird.
11.33 . Diese Definition beschreibt nicht, wie die Vollzeitäquivalente tatsächlich
berechnet werden. Da sich die Normalarbeitszeit im Zeitablauf ändert und zwischen
den Wirtschaftsbereichen unterschiedlich ist, sollte je Beschäftigtengruppe die
Abweichung der tatsächlichen Arbeitsstunden von den Normalarbeitsstunden
ermittelt und die Beschäftigtengruppen anteilmäßig zusammengefaßt werden. Zunächst
muß also für jede Beschäftigtengruppe die Normalarbeitszeit je Woche bei
Vollarbeit ermittelt werden. Innerhalb eines Wirtschaftsbereichs sollte möglichst nach
dem Geschlecht der Erwerbstätigen und/oder der Art des Beschäftigungsverh
ltnisses unterschieden werden. Für Arbeitnehmer ist die tariflich vereinbarte
Stundenzahl geeignet. Die Vollzeitäquivalente sollte je Beschäftigtengruppe getrennt
ermittelt und dann zusammengefaßt werden.
11.34 . Obwohl das Arbeitsvolumen der beste Meßwert für den Arbeitseinsatz ist, bieten
die Vollzeitäquivalente einige Vorteile. Sie können leichter geschätzt werden,
so daß internationale Vergleiche mit Ländern, die die Erwerbstätigkeit
lediglich in der Form von Vollzeitäquivalente schätzen können, möglich sind.