Saldierung
1.59. Bei einzelnen Einheiten oder Sektoren können gleiche Transaktionen als
Einnahmen und als Ausgaben vorkommen (beispielsweise werden Zinsen gezahlt und
empfangen) oder es kann die gleiche Art von Forderungen und Verbindlichkeiten
vorhanden sein.
Im ESVG wird, abgesehen von den ausdrücklich vorgesehenen Saldierungen, der
unsaldierte Bruttoausweis empfohlen.
Bei bestimmten Transaktionsarten sind Saldierungen der Normalfall. Ein
typisches Beispiel sind die Vorratsveränderungen, deren Wirkung auf die
Gesamtinvestitionen wichtiger ist als die Beobachtung der täglichen Zu- und Abgänge.
Ebenso wird, abgesehen von wenigen Ausnahmen, im Finanzierungskonto und in den
Konten für die sonstigen Vermögensänderungen die Nettozunahme der Aktiva und
Passiva ausgewiesen, wodurch die am Ende der Periode letztlich sich ergebenden
Auswirkungen der entsprechenden Ströme erkennbar werden.